Das Zahnarztrecht erfordert fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrungen. Nur wenige Rechtsanwälte verfügen über die Expertise und bieten an, sowohl auf Zahnarzt- als auch Patientenseite zu beraten und zu vertreten. Das Vorhandensein von entsprechendem Spezialwissen lässt häufig schon nach kurzer Prüfung des Sachverhalts eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage zu.
Ein entscheidender Faktor für Patienten ist die Wirtschaftlichkeit einer Rechtsverfolgung. Die voraussichtlichen Kosten können erheblich sein und sogar leicht die Höhe der möglichen Forderung übersteigen. Daher kläre ich eingangs, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung wirtschaftlich sinnvoll ist, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder ob – insbesondere bei beabsichtigten Klagverfahren – eine Prozessfinanzierung infrage kommt.
Für eine effektive Beratung und ggf. die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen sollten Patienten auf einen Fachanwalt für Medizinrecht, idealerweise mit einem Schwerpunkt im zahnärztlichen Bereich, vertrauen. Mit meiner Qualifikation im zahnärztlichen Haftungs- und Vergütungsrecht kann ich von Anfang an die richtigen rechtlichen Schritte einleiten. Zentral für eine Prüfung etwaiger zahnärztlicher Behandlungs- und Abrechnungsfehler und denkbarer Ansprüche ist die Anforderung und detaillierte Analyse der Patientenakte. Meine anwaltliche Tätigkeit beinhaltet zudem eine Zusammenarbeit mit zahnmedizinischen Fachkundigen, um zahnmedizinische Sachfragen professionell zu beantworten.
Differenzen über eventuelle Fehler bei der Behandlung oder Abrechnung können sowohl für Patienten als auch Zahnärzte belastend sein. Zum Verständnis einer ordnungsgemäßen anwaltlichen Betreuung gehört daher bei aller konsequenter juristischer Vertretung, professionell und sachlich zu agieren und dabei auf das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis Rücksicht zu nehmen.
Wenn Sie eine kompetente und engagierte Vertretung in Fragen des zahnärztlichen Haftungs- und Vergütungsrechts benötigen, helfe ich Ihnen gern.
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