Vergütung

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Es ist eine Hauptleistungspflicht des Patienten aus dem Behandlungsvertrag, die geschuldete Vergütung zu zahlen – es sei denn, ein Kostenträger wie eine Krankenkasse ist originär eintrittspflichtig. Soweit das der Fall ist, sind Vergütungsansprüche aus der zahnärztlichen Behandlung für den gesetzlich versicherten Patienten nicht von Belang.

Eine Vielzahl von Leistungen sind allerdings privatzahnärztliche Leistungen. Also Leistungen, die vom Patienten getragen werden müssen. Gleiches gilt für privat versicherte Patienten, die unabhängig von der Erstattung ihres Kostenträgers zur Zahlung verpflichtet sind. Die Kosten sind oft eine zentrale Streitfrage. Gegenstand der (gerichtlichen) Auseinandersetzungen um die privatzahnärztliche Vergütung sind wiederkehrend Fragen zur

  • medizinischen Notwendigkeit der zahnärztlichen Leistungen,
  • ordnungsgemäßen Aufklärung, insbesondere wirtschaftlichen Aufklärungspflicht und Information, sowie Rechnungslegung,
  • Wirksamkeit von Heil- und Kostenplänen sowie Kostenvoranschlägen,
  • Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen, Mehrkostenvereinbarungen und Vereinbarungen über Leistungen auf Verlangen (Wunschleistungen), insbesondere zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Wahrung der Anforderungen der GOZ und etwaiger Formerfordernisse,
  • korrekten Abrechnung der Gebührennummern und zu deren Leistungsinhalten,
  • Bemessung der Steigerungsfaktoren, ggf. ausreichenden Begründung der Erhöhung.

Wenn Sie als Patient solche und ähnliche Fragen haben, unterstütze ich Sie gern bei der Überprüfung der Abrechnung und bei der Klärung von Unstimmigkeiten. Als Mitautorin des renommierten Werks DER Kommentar zu BEMA und GOZ bin ich für allgemeine Rechtsausführungen und den Paragraphenteil der GOZ verantwortlich. Zudem veröffentliche ich regelmäßig Artikel zu gebührenrechtlichen Themen. Diese intensive Beschäftigung mit Abrechnungsfragen hat mir umfassende Expertise im Bereich der privatzahnärztlichen Vergütung sowie bei typischen Erstattungsproblemen vermittelt.

Anja Mehling

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Zertifizierter Compliance Officer

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