Das Berufsrecht definiert alle Rechte und Pflichten des Zahnarztes. Das erfasst
- die Grundlagen des Zugangs zum Beruf und zur Berufsausübung,
- das Verhalten von Zahnärzten gegenüber Patienten, Kollegen, Mitarbeitern und anderen Partnern im Gesundheitswesen,
- insbesondere Sorgfalts-, Aufklärungs-, Dokumentations- und Verschwiegenheitspflichten bei der Behandlung von Patienten,
- Fortbildungspflichten und Weiterbildungen,
- die Zusammenarbeit mit Dritten,
- den beruflichen Außenauftritt.
Das zahnärztliche Berufsrecht basiert im Wesentlichen auf den Berufsordnungen der jeweiligen Länder. Daneben spielen Vorschriften aus dem BGB, dem SGB V, dem StGB und dem UWG eine Rolle. Verstöße gegen berufsrechtliche Vorgaben können Verfahren vor den Kammern und den Berufsgerichten nach sich ziehen.
Die Beratung erstreckt sich umfassend auf alle berufsrechtlichen Anforderungen und standesrechtlichen Vorgaben, welche die zahnärztliche Tätigkeit regeln. Wenn es um Fragen rund um die zahnärztliche Berufsausübung wie die Zulassung bzw. die Erteilung der Approbation, deren Widerruf oder Rücknahme oder das Ruhen, die – zulässige – Zusammenarbeit mit Dritten, den Wettbewerb, die erlaubte Information und die berufswidrige Werbung geht, nehmen Sie den Rat eines Anwalts im Zahnarztrecht in Anspruch. Ich bin gern für Sie da.