Erfahrungsgemäß haben Haftungsvorwürfe von Patienten zugenommen. Das beginnt regelhaft mit einem (Anwalts-)Schreiben, mit dem eine Kopie der Patientenakte begehrt wird. Trotz aller Bemühungen des Zahnarztes um den Behandlungserfolg gibt es keine Garantie für das Gelingen. Der Zahnarzt muss damit rechnen, wegen eines Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlers in Anspruch genommen zu werden. Im Zahnarzthaftungsrecht spezialisierte Anwälte kennen die klassischen Fälle. Sie verfügen über ein entsprechendes zahnmedizinisches Basiswissen und verstehen eine Patientenakte und den Sachverhalt ohne größere Erläuterung durch den Zahnarzt.
Auf Zahnarztseite ist es besonders wichtig, vernünftig und besonnen zu reagieren. Das bedeutet vor allem, Beschwerden, Korrespondenz mit Patientenanwälten, Mängelbegutachtungen etc. professionell zu handhaben und sich sachlich einzubringen bzw. mitzuwirken. Eine gute Rechtsvertretung beinhaltet an dieser Stelle eine klare und pragmatische Beratung. Neben einem effizienten Haftungsmanagement schützt sie die Reputation des Zahnarztes und seine Interessen nicht nur im konkreten Fall optimal. Zudem kann eine solche rechtliche Betreuung dazu beitragen, praxisrelevante Erkenntnisse zu gewinnen. Das heißt, aufzeigen, was Zahnärzte und ihr zahnärztliches Personal grundsätzlich durch solche Fälle lernen und verändern können.
Das Zahnarzthaftungsrecht gehört innerhalb des Zahnarztrechts zu einem meiner Spezialgebiete. Seit mehr als 20 Jahren habe ich umfangreiche Erfahrungen durch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowohl auf Zahnarzt- als auch Patientenseite gesammelt. Zudem erhalte ich durch den ständigen Austausch mit Zahnärzten praktische Einblicke. Es ist mir ein Anliegen, mein Wissen stetig zu erweitern und zu teilen, indem ich regelmäßig publiziere und referiere. Profitieren Sie von meiner Erfahrung. Kontaktieren Sie mich für eine kompetente und vorausschauende Beratung.