Das zahnärztliche Vergütungsrecht unterscheidet zwischen der vertrags- und der privatzahnärztlichen Vergütung. Während Honoraransprüche innerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) abgerechnet werden, erfolgt die Berechnung privatzahnärztlicher Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen Zahnärzte strikte formale Vorgaben einhalten. Die Leistungsbeschreibungen von Gebührennummern müssen sich in der Erbringung der Leistungen exakt wiederfinden und – im Zweifel – von einer nachvollziehbaren Dokumentation gedeckt sein. Dokumentationsversäumnisse können erhebliche Honorarverluste nach sich ziehen, zu Honorarkürzungen, Rückforderungen bzw. Streitigkeiten mit Patienten und deren Kostenträgern führen.
Die zahnärztliche Vergütung ist mein weiterer Schwerpunkt im Zahnarztrecht. Fakt ist: Die vielfach erörterte „optimale“ Liquidation beginnt nicht mit der Rechnungslegung, sondern ist vor allem eine Frage der richtigen – wirtschaftlichen – Information und Kommunikation.
Als Mitautorin des renommierten Kommentars DER Kommentar zu BEMA und GOZ zeichne ich mich u.a. für allgemeine Rechtsausführungen und den Paragraphenteil der GOZ verantwortlich. Daneben schreibe ich Artikel für die Informationsdienste für Zahnärzte AAZ Abrechnung aktuell und PA Privatliquidation aktuell der IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH auch zu gebührenrechtlichen Fragen in der Zahnarztpraxis.
Ich bin daher mit der Abrechnung im Allgemeinen und mit klassischen Abrechnungs- und Erstattungsproblemen einiger Gebührennummern im privatzahnärztlichen Bereich bestens vertraut. Vertrauen Sie daher, wenn Ihre Abrechnung angefochten wird, auf meine langjährige Expertise. Gemeinsam analysieren wir die Situation, bewerten Risiken und Chancen und erarbeiten eine strategische Vorgehensweise, um Streitigkeiten zu vermeiden oder Ihre Interessen in (außer-)gerichtlichen Verfahren bestmöglich durchzusetzen.