Vertragszahnarztrecht

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Das Vertragszahnarztrecht befasst sich im Wesentlichen mit der Teilnahme des Zahnarztes an der vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich versicherter Patienten in eigener Praxis oder einer Praxisgemeinschaft, einer Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum, den Rechtsbeziehungen zwischen Zahnärzten und gesetzlichen Krankenkassen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, der Honorierung vertragszahnärztlicher Leistungen und der Beschäftigung von angestellten Zahnärzten. Dem Vertragszahnarzt erwachsen spezielle Pflichten zur Dokumentation, Fortbildung und Qualifikation. Stellen Sie sich mit mir eine Fachanwältin für Medizinrecht bei folgenden Themen im Vertragszahnarztrecht zur Seite:

  • Zulassungsverfahren, Gründung und Zulassung von Praxen, Entziehung
  • Anstellung von Zahnärzten
  • Zweigpraxen und ausgelagerte Praxisräume
  • (Überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften
  • Widerspruchsverfahren vor Berufungs- und Beschwerdeausschüssen
  • Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Honorarregresse.

Anja Mehling

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Zertifizierter Compliance Officer

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