Rabatte und Sonderangebote sind Zahnärzten nicht erlaubt. Insbesondere in der Zusammenarbeit mit einem Hersteller für Dentalprodukte, Praxisausstattung, Implantate und einem (externen) Dentallabor ist darauf zu achten, dass die Grenzen zwischen zulässigen Skonti, Preisnachlässen und unzulässigen Rabatten, mithin zwischen einer zulässigen Kooperation und einer strafbaren Zusammenarbeit, nicht überschritten werden. Preisnachlässe z.B. beim Bezug von Implantaten (Geld- und Naturalrabatte wie „10 zum Preis von 8“) oder zahntechnischer Leistungen müssen im Rahmen der Abrechnung gegenüber dem Patienten bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (§ 9 Abs. 1 GOZ und § 23 Abs. 2 S. 2 S. 2 BMV-Z) weitergegeben werden. Gleiches gilt für Rückvergütungen und sog. Kick-Backs. Nicht weitergegeben werden müssen hingegen Skonti (Abzüge vom Rechnungsbetrag höchstens bis zu 3% bei Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang).
Vereinbarungen von Pauschalpreisen oder Festpreisabreden verstoßen gegen die in der GOZ festgelegten Bestimmungen. Die GOZ ist ein für alle Zahnärzte geltendes zwingendes Preisrecht. Weil es sich um Marktverhaltensregeln handelt, ist die Werbung mit Pauschalangeboten zugleich wettbewerbswidrig.
Zwar ist Zahnärzten Werbung grundsätzlich erlaubt. Dabei müssen sie jedoch die – engen – Grenzen der Berufsordnungen der zuständigen Zahnärztekammer und des Heilmittelwerberechts sowie des UWG beachten. Sachliche und berufsbezogene Informationen sind zulässig. Irreführende, reißerische oder vergleichende Werbung sowie unlautere Geschäftspraktiken sind verboten. In der heutigen Zeit liegt der Fokus auf einer rechtssicheren Außendarstellung im Internet vor allem auf eigenen Praxiswebsites und in sozialen Medien.
Wenn Zweifel an der Zulässigkeit einer Kooperation bestehen, Sie sich Vorwürfen von Wettbewerbsverstößen ausgesetzt sehen, Sie aktiv werben möchten, z.B. (originelle) Praxisbezeichnungen im Raum stehen, holen Sie sich im Vorfeld berufsrechtlicher Sanktionen oder von Abmahnungen rechtlichen Rat eines spezialisierten Anwalts ein. Kontaktieren Sie mich frühzeitig für eine fundierte Beratung.