Kein Zahnarzthonorar bei unbrauchbarem Zahnersatz ohne Nutzungsinteresse
OLG Köln, Urteil vom 03.02.2025, Az. 5 U 84/24 Zusammenfassung Das OLG Köln befasst sich in seinem Urteil vom 03.02.2025 mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Sachverhalt Streitig war ein Zahnarzthonorar in Höhe von 3.162,96 EUR für eine Versorgung der Frontzähne des Oberkiefers mit 4 Kronen. Unmittelbar nach Eingliederung im November 2021 hatte der Patient … Kein Zahnarzthonorar bei unbrauchbarem Zahnersatz ohne Nutzungsinteresse weiterlesen
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