Bei der Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen kommt immer wieder die Frage auf, ob Rechnungen per E-Mail gestellt werden dürfen. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wird die Rechnungsstellung per E-Mail zum Standard gehören. Modern, umweltfreundlich, effizient – es spricht einiges dafür.
Neben den technischen Anforderungen sind ein paar rechtliche Voraussetzungen einzuhalten:
- Les- und unveränderbares Format, regelhaft PDF
- Einholung der Zustimmung des Patienten, mindestens in Textform
- Sichere Übertragungswege, verschlüsselter Versand
Weiterführend
Versand der Rechnung per E-Mail in PA 04/2025, Seite 15 inkl. Muster für die Einwilligung der Patienten zur Rechnungslegung per E-Mail