Versand der Rechnung per E-Mail

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Bei der Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen kommt immer wieder die Frage auf, ob Rechnungen per E-Mail gestellt werden dürfen. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wird die Rechnungsstellung per E-Mail zum Standard gehören. Modern, umweltfreundlich, effizient – es spricht einiges dafür.

Neben den technischen Anforderungen sind ein paar rechtliche Voraussetzungen einzuhalten:

  • Les- und unveränderbares Format, regelhaft PDF
  • Einholung der Zustimmung des Patienten, mindestens in Textform
  • Sichere Übertragungswege, verschlüsselter Versand

Weiterführend

Versand der Rechnung per E-Mail in PA 04/2025, Seite 15 inkl. Muster für die Einwilligung der Patienten zur Rechnungslegung per E-Mail

Anja Mehling

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Zertifizierter Compliance Officer

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