Zahnarztrecht

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Das Zahnarztrecht ist Teil des Medizinrechts, ein hochspezielles Gebiet, das umfassendes Fachwissen und jahrelange Erfahrung erfordert, um die optimale rechtliche Unterstützung zu bieten. Oft gilt der erste Gedanke in der Allgemeinheit möglichen Behandlungsfehlern des Zahnarztes: Zahnarztrecht wird fälschlicherweise mit Zahnarzthaftungsrecht gleichgesetzt. Das Zahnarztrecht ist allerdings weitaus komplexer.

Die zentralen Themen des Zahnarztrechts

Das Zahnarztrecht umfasst alle rechtlichen Themen rund um die zahnärztliche Tätigkeit, die für die zahnmedizinische Praxis und Berufsausübung relevant sind, sowohl aus Sicht des Zahnarztes als auch des Patienten, insbesondere:

1. die Rechtsbeziehung zwischen Zahnarzt und Patient

  • den Behandlungsvertrag als Grundlage
  • Rechte und Pflichten des Zahnarztes wie
    • Aufklärungspflicht
    • Dokumentationspflicht
    • Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht
  • Rechte und Pflichten des Patienten wie
    • Recht zur Einsichtnahme in die Patientenakte
    • Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Vergütung
    • Pflicht zur Mitwirkung an der Behandlung
  • die Haftung, das Zahnarzthaftungsrecht
    • Aufklärungs- und Behandlungsfehler
    • Schadensersatz und Schmerzensgeld

2. das Berufs- und Standesrecht       

  • Zahnärztliche Berufsausübung: Approbation, deren Erteilung, Widerruf, Rücknahme, Ruhen
  • Zusammenarbeit mit Dritten
  • Wettbewerb und Werbung

3. die Teilnahme des Zahnarztes am System der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung
  • Honorierung und Abrechnung gegenüber Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Kostenträgern

4. die Praxisgründung und Praxisübernahme

  • Gründung
  • Erwerb und Übertragung bzw.
  • Abgabe und Übergabe einer Zahnarztpraxis

5. die Gründung und Gestaltung von Kooperationen wie

  • Berufsausübungsgemeinschaft = Gemeinschaftspraxis
  • Praxisgemeinschaft
  • Partnerschaft
  • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
    in Form juristischer Personen wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Partnerschaftsgesellschaft (PartG) etc.

und vieles mehr.

Rechtsberatung im Zahnarztrecht

Während Fragen der zahnärztlichen Haftung und der Vergütung Zahnarzt und Patient berühren können, betreffen hingegen die zahnärztliche Berufsausübung und ihre möglichen Formen, die Zulassung als (Vertrags-)Zahnarzt, das Marketing und die Werbung ausschließlich den Zahnarzt.

In sämtlichen Belangen des Zahnarztrechts stehe ich sowohl Zahnärzten als auch Patienten kompetent zur Seite. Wenn Sie Fragen in dieser speziellen Materie haben, Unterstützung bei der außergerichtlichen Klärung rechtlicher Anliegen oder eine Interessenvertretung vor Gericht benötigen, dann arbeiten Sie mit einer versierten Rechtsanwältin für Zahnarztrecht zusammen.

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Anja Mehling

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Zertifizierter Compliance Officer

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